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Rürup-Rente berechnen
Garten | 07 Juli, 2008 11:15
Durch einen Vertrag für die
Rürup-Rente ist eine weitere lebenslange
Altersvorsorge garantiert. In den Rentenversicherungsvertrag werden Beiträge eingezahlt. Diese Einzahlung ist sehr flexibel, sie kann monatlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Durch die eingezahlten Vorsorgebeträge wird ein Kapital aufgebaut, das verzinst bzw. ertragreich angelegt wird.
Frühestens mit Beginn des 60. Lebensjahres kann eine lebenslange
Rente aus der Versicherung gezahlt werden. Einmalzahlungen sind nicht zulässig. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem zum Rentenbeginn vorhandene Gesamtkapital und der zu erwartenden Lebensdauer. Die Rente einer weiblichen Versicherten fällt in der Regel auf Grund ihrer höheren Lebenserwartung geringer aus. Nichts desto trotz wird auch nach Aufbrauchen des Gesamtkapitals und Übersteigung der statistischen Lebenserwartung die Rente weiterhin bis zum Tod ausgezahlt.
Die
Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Der Jahresbetrag wird abzüglich eines zum Rürup-Rentenbeginn festgeschriebenen Freibetrags der Einkommensteuer unterworfen. Für das Jahr der erstmaligen Rentenzahlung ist ein jeweiliger Prozentsatz festgelegt worden, mit dem der Freibetrag errechnet wird.
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